PresseLeads mit Kundenpotenzial - Mehr potenzielle Kunden (2024)

Unsere Lead-Lösungen PresseLeads und WebLeads erfüllen alle Vorgaben der DSGVO (EU 2016/679 – „DSGVO“) und halten Vorschriften sowie Regelungen des Datenschutzes vollständig ein. Die Reichweitenmessung und Lead Gewinnung auf Ihrer Website, durch den Einsatz von WebLeads, bedarf einer Zustimmung Ihrer Websitebesucher. Insbesondere dadurch, dass neben gewerblichen Besuchern auch Privatpersonen betroffen sind. Die Übermittlung der IP-Adressen von Privatbesuchern an einen Dienstleister zum Abgleich gegen eine Datenbank mit Firmen-IP-Adressen zur Auflösung eben dieser ist daher Einwilligungsbedürftig.

WebLeads / PresseLeads orientieren sich an den Vorgaben der DSGVO (EU 2016/679 – „DSGVO“). Folgende Maßnahmen und Prozesse treffen wir, um eine datenschutzkonforme Nutzung zu gewährleisten:

  • Wir erheben und speichern keine Daten auf der Endeinrichtung des Endnutzers (§ 25 TTDSG).
  • Wir erheben die IP-Adresse des Websitebesuchers aus dem TCP/IP-Protokoll.
  • Die IP-Adresse dient dem einmaligen, temporären Abgleich gegen eine Datenbank mit bekannten IP-Adressen von Unternehmen. Für die Weiterleitung der IP-Adresse an den Dienstleister wird eine Einwilligung der Besucher benötigt. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 (a) DSGVO.
  • Erst nach erfolgreichem Abgleich gegen die Firmendatenbank mit IP-Adressen erheben wir weitere Daten, so z.B. zu dem aufrufenden Unternehmen.
  • Unser Fokus liegt ausschließlich auf der Ermittlung der B2B-relevante Websitebesucher. Die IP-Adressen von Privatpersonen werden umgehend vollständig verworfen.
  • Die verbleibenden Daten werden ausschließlich in Deutschland gehostet.
  • Wir halten uns an alle Gesetze und Vorgaben der DSGVO (EU 2016/679 – „DSGVO“), sowie Vorgaben aus dem Bundesdatenschutzgesetz.

Die genannten Punkte bilden die rechtliche Grundlage für einen datenschutzkonformen Einsatz der PresseLeads- / WebLeads-Lösung.

Wenn Webseitenbesucher dem Abgleich Ihrer IP-Adresse mit der Datenbank von Unternehmens-IP-Adressen zustimmen, wird deren aktuelle IP-Adresse an den Dienstleister übertragen. Dieser führt einen Abgleich zwischen bekannten Firmen-IP-Adressen und der übermittelten Adresse durch. Sofern die IP-Adresse keinem Unternehmen zugeordnet werden kann, z.B., weil die Firma unbekannt ist oder es sich um eine private IP-Adresse handelt, wird diese umgehend gelöscht.

Darüber hinaus ist die Identifizierung einer privaten Person anhand der IP-Adresse weder der UNN, noch dem Dienstleister für die Adressauflösung möglich. Hierzu wären Detailinformationen des jeweiligen Internetproviders erforderlich.

WebLeads wird als Einwilligungspflichtiges Tool auf Ihrer Webseite eingebunden und im Rahmen des Consent-Managements abgefragt. Sofern der Besucher die Verwendung akzeptiert, wird WebLeads die ermittelte IP-Adresse (personenbezogenes Datum) des Websitebesuchers an einen externen Dienstleister weiterleiten, der den Abgleich zwischen der IP-Adress-Datenbank durchführt. Bei einem Treffer wird dem WebLeads Anwender dargestellt, welches Unternehmen die Webseite aufgerufen hat.

Für jeden WebLeads-Anwender wird ein individuelles Code-Snippet generiert, welches auf allen Zieldomains eingebaut werden kann. Das Code-Snippet entspricht einer leeren JavaScript-Datei, welche vom WebLeads-Anwender auf den Zielseiten eingebunden wird. Bei Zugriff auf die JavaScript Datei, durch einen Seitenbesucher, wird explizit kein Code ausgeführt. Es wird ausschließlich die IP-Adresse des Clients, welcher versucht auf diese Datei von unserem Server zuzugreifen, ermittelt und verarbeitet. Mittels dieses Verfahrens findet im engeren Sinne eine Verarbeitung der IP-Adresse(n) aus Zielseiten / Domains Dritter (WebLeads-Anwender) statt.

PresseLeads integriert die WebLeads Funktionen in Ihre Pressemitteilungen. Die Vorgehensweise ist dabei mit der von WebLeads gleichzusetzen. Die Einbindung erfolgt dabei jedoch nicht auf Ihrem Internetauftritt, sondern lediglich auf denen von Ihnen veröffentlichten Presseartikel. Sie können sich somit darüber informieren, welche Firmen Ihre Presseartikel aufgerufen haben. Zudem erhalten Sie weitere Informationen zu den aufrufenden Firmen, so z.B.:

  • Anschrift und Firmensitz
  • Branche
  • Öffentlich bekannte Ansprechpartner
  • Sofern verfügbar Bilanzen

Zu den PresseLeads Use Cases

Wir erheben und speichern keine Daten auf der Endeinrichtung des Endnutzers (§ 25 TTDSG). Eine Speicherung, Anpassung oder Veränderung der IP-Adresse findet nicht statt. Nach dem Abgleich gegen die Firmendatenbank werden private IP-Adressen unverzüglich gelöscht. Sofern eine IP-Adresse einem Unternehmen zugeordnet werden kann, spielt der Dienstleister öffentlich einsehbare Informationen zu dem Unternehmen an die UNN zurück. Wir bereiten die Informationen für Sie auf und stellen Ihnen diese zur Verfügung. Das Besuchsverhalten der B2B-relevanten Unternehmen wird aufgezeichnet, dem Auftraggeber in seinem Login-Bereich bereitgestellt. Die Informationen können dann zur Reichweitenmessung und Leadgewinnung durch den Auftraggeber verwendet werden.

Seitenbesucher werden nicht websiteübergreifend verfolgt. Es erfolgt auch kein Tracking auf personenbezogener Ebene. Es erfolgt lediglich ein Abgleich der IP-Adresse, welche ohnehin zwingend verarbeitet werden muss. Ohne die Verwendung der IP-Adresse kann keine Kommunikation über das Internet erfolgen. Die IP-Adresse ähnelt einer postalischen Adresse in der realen Welt. Die IP-Adresse ist ein Basis-Bestandteil des Internets, ohne eben diese kann keine Kommunikation erfolgen. Die Verarbeitung der IP-Adresse für bestimmte Zwecke ist daher unumgänglich.

Die Zustimmung von Besuchern im gewerblichen Kontext für den Abgleich und die Weitergabe der IP wird nicht zwingend benötigt und ist auf Basis des berechtigten Interesses (Artikel 6 DSGVO Abs. 1, lit. f) möglich, da es sich bei einem abrufenden Unternehmen nicht um ein personenbezogenes Datum handelt. Die IP-Adresse wird in dem Fall einem Unternehmen zugeordnet, eine Identifizierung einer natürlichen Person ist nicht möglich. Jedoch kann initial nicht zwischen einer betrieblichen und privaten IP-Adresse unterschieden werden. Daher werden für den Abgleich auch private IP-Adressen an den Dienstleister übermittelt. Hierfür empfehlen wir das Einholen einer Einwilligung im Rahmen des Consent-Managements. Je nach rechtlicher Einschätzung Ihrerseits kann die Verarbeitung auch auf das berechtigte Interesse gestützt werden. Die Einschätzung obliegt Ihnen, als verantwortliche Stelle.

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Author: Lilliana Bartoletti

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